Die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026: zehn geprüfte Namen und ihre wahren Bedingungen
Stand: 30. Oktober 2026. Alle Angaben zum Erlaubnisstatus der Anbieter wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen.

Ein Zettel an der Wand einer Wettvermittlungsstelle, ein Plakat im Stadion, ein Pop-up um kurz nach Mitternacht: Der Anbieter nennt sich „lizenziert“, und der Spieler nickt. Nur prüft das kaum jemand nach. Genau darin liegt der ganze Unterschied zwischen einer Wette mit Rechtsanspruch und einer Überweisung an eine Firma, die niemand beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf, steht in einer amtlichen Liste. Wer dort nicht steht, darf es nicht. Dazwischen gibt es keine Grauzone, keinen Ermessensspielraum und kein „noch nicht eingetragen“. Diese Liste, die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, ist der einzige belastbare Test für eine deutsche Erlaubnis — und sie ist kostenlos, öffentlich und in zwei Minuten eingesehen.
Was daraus folgt, ist für viele unbequem. Eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta klingt auf einer Fahne über der Startseite groß, hat in Deutschland aber keine Bedeutung. Ein Aufsichtsregime, das Einzahlungslimits, ein Sperrsystem und Identitätsprüfungen vorschreibt, ist teuer, und wer es meidet, spart sich nicht nur Gebühren.
Die zehn Anbieter auf dieser Seite tragen alle eine Erlaubnis für Sportwetten im deutschen Markt, jeder mit namentlich genanntem Erlaubnisinhaber und Erstdatum. Das ist die Ausgangsbedingung, nicht das Ergebnis. Denn wer die Liste einmal vor sich hat, sieht schnell, dass sie über Sportwetten sehr viel und über alles andere sehr wenig sagt: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, dazu drei Inhaber, die ausschließlich Pferdewetten vermitteln. Ein Erlaubnisinhaber mit Automatenspiel-Bescheid bleibt für Sportwetten derselbe Anbieter wie ohne, und umgekehrt. Ein guter Willkommensbonus macht aus einem mittelmäßigen Wettprogramm kein gutes.
Diese Seite geht deshalb den Weg, den ein informierter Spieler gehen würde: erst die Erlaubnis prüfen, dann die Spielerschutzregeln verstehen, die für alle gleich gelten, und erst zuletzt die Angebote nebeneinanderlegen. Wer in umgekehrter Reihenfolge einsteigt, vergleicht Quoten und Überschriften, ohne zu wissen, ob er es mit einem Veranstalter mit deutschem Aufsichtsrecht zu tun hat.
Was die Whitelist wirklich prüft — und was sie nichts sagt
Ein Erlaubnisinhaber lässt sich daran erkennen, ob die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eine konkrete Adresse unter seinem Namen führt. Sie führt jede Domain einzeln auf. Wer dort für einen bestimmten Veranstalter eingetragen ist, hat den Bescheid; wer dort nach einem Wettanbieter sucht und keinen Treffer bekommt, sieht die Seite eines Anbieters, auf die deutsches Aufsichtsrecht nicht durchgreift. Die Liste nennt außerdem den Erlaubnisinhaber — eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland, zum Beispiel in Malta — und das Erstdatum der Erlaubnis. Sie nennt kein Enddatum, und sie nennt kein „bis dahin gültig“. Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre; danach entscheidet die Behörde erneut, und eine Verlängerung notiert sie mit eigenem Datum. Aus fehlendem Enddatum liest niemand eine unbegrenzte Gültigkeit heraus.

Nun der Teil, den man auf Werbebannern nie liest. Eine Erlaubnis für Sportwetten ist eine Erlaubnis für Sportwetten und sonst für nichts. Wer auf derselben Seite auch virtuelle Automatenspiele anbietet, tut das auf Grundlage eines zweiten Bescheids — andere Adresse, andere Regeln, anderer Aufsichtsvorgang. Der Erlaubnisstatus eines Wettanbieters als Casino-Betreiber sagt über sein Wettgeschäft nichts. Deshalb steht auf dieser Seite jeder Anbieter mit seinem Sportwetten-Bescheid, seiner Domain und seinem Erlaubnisinhaber, und die Frage, ob daneben auch Slots laufen, bleibt eine Angabe des jeweiligen Anbieters.
Ein Zweites, was die Liste nicht liefert: eine Rangfolge. Sie ist ein Verzeichnis, keine Empfehlung. Sie ordnet nicht nach Quoten, nicht nach Auszahlungsgeschwindigkeit, nicht nach Wettprogramm. Wer diese Reihenfolge für ein Qualitätsurteil hält, verwechselt eine Meldebehörde mit einer Testredaktion. Die Prüfung, ob ein Anbieter auf der Whitelist steht, ist der Anfang der Auswahl, nicht ihr Ende — und wer nach ihr aufhört, hat den Anbieter zertifiziert und das Angebot nie angesehen.
Die Whitelist nennt keine Noten, keine Quoten, keinen Bonus. Zwei Minuten Arbeit, und der Rest der Entscheidung liegt wieder beim Spieler.
Wer nach Deutschland eine Erlaubnis bekommen durfte — und seit wann
Die Whitelist ist keine Erfindung eines Digitalministeriums. Sie wächst aus einem Verfahren, das seit 2020 läuft, und ihre Erstdaten erzählen die Geschichte des regulierten Marktes deutlicher als jede Marketingseite. Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten wegen laufender Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 erteilt werden. Genau dort stehen die Erstdaten der großen Namen: Bet3000 und Winamax sind die Neuzugänge, die vier Anbieter mit einem Erstdatum vom 9. oder 21. Oktober 2020 die Gründergarde.
| Anbieter | Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Bet3000 | Sportwetten-Bescheid, Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Winamax | Sportwetten-Bescheid, Inhaber WINAMAX SA | 29.06.2021 |
| Tipico | Sportwetten-Bescheid, Inhaber Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | Sportwetten-Bescheid, Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | Sportwetten-Bescheid, Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| LeoVegas | Sportwetten-Bescheid, Inhaberin LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | Sportwetten-Bescheid, Inhaber Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home | Sportwetten-Bescheid, Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | Sportwetten-Bescheid, Inhaber Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| NEO.bet | Sportwetten-Bescheid, Inhaber Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
Das Erstdatum ist der einzige belastbare Zeitstempel auf dieser Liste. Wer länger dabei ist, hat mehr Beaufsichtigung hinter sich: mehrere Erlaubnisrunden, mehrere Prüfungen, mehrere Gelegenheiten, auf einen Mangel angesprochen zu werden. Wer jüngeren Datums ist, hat weniger Prüfhistorie, aber auch weniger Altlasten — und erlaubnispflichtig ist er in jedem Fall. Ein Erstdatum macht keine Aussage über Quoten, Zahlungswege oder Wettprogramm. Es taugt nur für die eine Frage, die es beantwortet: ob dieser Anbieter überhaupt spielen darf.
Nach Angaben der Behörde hatten 2024 insgesamt 32 Veranstalter eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, davon 13 für den stationären und Internetvertrieb und 19 ausschließlich für den Internetvertrieb. Von diesen 32 Erlaubnisinhabern hatten 27 ein aktives Angebot. Es ist die Zahl, die am besten erklärt, warum die Liste länger ist als das, was ein Spieler im Netz tatsächlich vorfindet.
Und die Liste wächst weiter. Nach Angaben der Behörde aus September 2026 tragen 129 Veranstalter und Vermittler eine Erlaubnis und stehen in der amtlichen Übersicht; erlaubt sind insgesamt 229 Glücksspielseiten — über alle Glücksspielarten gerechnet. Wer heute zehn Anbieter vergleicht, vergleicht einen Zehntelausschnitt eines Bestands, der sich in Bewegung befindet.
Noch eine Zahl, die die Verhältnisse zurechtrückt: Die Zahl der Untersagungsverfahren der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Aufsicht ist in diesem Markt kein Briefkopf. Sie ist ein Verfahren, das täglich läuft, und das erklärt, warum ein Betreiber ohne deutschen Bescheid mit Zugriff bis in die Zahlungsströme rechnen muss.
Der Markt hinter der Erlaubnis: was ein deutscher Spieler tatsächlich einsetzt
Angaben der Behörde zufolge erzielten die Sportwettenanbieter mit Erlaubnis 2024 Bruttospielerträge von 1.963 Mio. Euro, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die dahinterliegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. Euro, nach 7,9 Mrd. Euro im Jahr 2023. Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 %, nach 78 % im Jahr zuvor. Dieser letzte Wert ist der eigentliche Preis der Wette. Wer 100 € über alle Wettarten und Anbieter hinweg setzt, sieht statistisch rund 76 € zurück. Der Rest verschwindet nicht bei einem bösen Buchhalter, er verteilt sich über Steuer, Betrieb und Marge.
Sehr viel mehr als jeder Bonus ist dieser Satz eine Warnung an jeden, der sich von einem hohen Startangebot ein Einkommen verspricht: Der Vorteil liegt beim Haus, und er liegt dort nicht knapp. Zwei Prozentpunkte Unterschied beim Quotenschlüssel schlagen über ein Jahr härter durch als jede Gratiswette.
Auch die Sportwettensteuer arbeitet im Hintergrund. Nach den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes beträgt sie 5,3 % der Base „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, das sind rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Steuerschuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler. Die Steuer trifft aber jeden Anbieter — auch den, der keine deutsche Erlaubnis hat. Wer sie bezahlt hat, hat damit nichts nachgewiesen. Genau das macht „wir zahlen Steuern“ zu einem Satz, der die Eingangsfrage nach der Erlaubnis nicht beantwortet.
Die Sportartenverteilung der Einsätze fällt eindeutig aus: 78 % entfielen 2024 auf Fußball, danach Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Der Anteil der Live-Wetten lag bei 53 %, der der Pre-Match-Wetten bei 47 %. Knapp mehr als die Hälfte des Geldes fließt also während eines laufenden Spiels — dort, wo die Quote atmet und die Entscheidung hastiger wird.
Die Aufsicht hat eine Adresse — und einen Wortlaut, auf den es ankommt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder sitzt in Halle (Saale) und arbeitet auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet, sie beaufsichtigt und sie ahndet Verstöße. Die Steuer zieht sie nicht ein; dafür ist das Finanzamt zuständig. Wer sich beschwert, beschwert sich bei einer Fachbehörde, nicht bei einem Verein.
Beim Wortlaut lohnt Genauigkeit, weil hier viel PR-Sprache unterwegs ist. In rechtlichen Aussagen steht „Erlaubnis“, nicht „Lizenz“. „Veranstalter von Sportwetten“ oder „Wettanbieter“ ist die korrekte Bezeichnung; „Buchmacher“ ist im Gesetz der Pferdewettbuchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes und in der Umgangssprache irgendein Sportwettenanbieter. Und der Anteil, den ein Markt an Einsätzen zurückzahlt, heißt Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote, die Marge ist der Rest. Wer diese Wörter sauber verwendet, erkennt unseriöse Beschreibungen schneller — sie sind die ersten, die sie durcheinanderbringen.
Ein Punkt, der in Deutschland für jeden Erlaubnisinhaber gilt und deshalb besonders häufig überdehnt wird: Kanalisierung. Die Behörde nennt für den Online-Glücksspielmarkt eine Kanalisierungsquote von 77 %. Nach der zugrunde liegenden Studie entfielen 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote. Das ist eine Schätzung und ein Aufruf zur Aufsicht, keine Zusage an den einzelnen Spieler. Wie hoch die Quote in einem konkreten Segment ist, hängt an der Studie, an der Betrachtungsperiode und an der Definition des Marktes.
Eine frühere Marktanalyse der Behörde auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen kam für 2022 auf eine Kanalisierungsquote im Sportwettenmarkt von deutlich über 95 %, bei einem Marktanteil illegaler Anbieter von weniger als fünf Prozent. Zwei Erhebungen, zwei Zeitpunkte, zwei verschieden zugeschnittene Märkte — wer daraus eine einzige Zahl macht, hat entweder die Jahre oder die Segmente ineinandergeschoben.
An wen sich eine Wette richten darf: das Sportwettprogramm
Nicht jede Wette, die sich anbieten lässt, ist auch erlaubt. Der Rahmen dafür heißt Sportwettprogramm. Zulässig sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse darin, als Einzel- oder Kombinationswette. Maßgeblich ist dabei nicht, was ein Anbieter in seine Oberfläche einbaut, sondern was die Behörde zulässt. Ein Wettprogramm ist kein Selbstbedienungsladen.
Für Live-Wetten gibt es die schärfste Einschränkung. Während eines laufenden Ereignisses dürfen nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten angeboten werden, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball, kein Problem. Nächster Satz im Tennis, kein Problem. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball: nein. Das erklärt, warum die Live-Oberflächen deutscher Anbieter deutlich schlanker aussehen als die internationaler Seiten. Wer sich über fehlende Live-Märkte ärgert, ärgert sich über eine Regel, nicht über die Bequemlichkeit der Anbieter.
Ebenso ausgeschlossen sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — in der Praxis der Aufsicht zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich —, manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße und deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sport ist es ebenfalls nicht: E-Sport gilt der Behörde nicht als Sport, und ein lizenziertes E-Sport-Wettangebot existiert in Deutschland nicht. Wer auf einer deutschen Anbieterseite ein E-Sport-Wettprogramm sieht, sieht etwas anderes als das, wonach es aussieht.
Zwei Details am Rand. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt; die Regel ist langweilig und schützt vor dem Streit über eine Wertung, die drei Minuten später anders aussieht. Und ein gesetzliches Einsatzlimit pro Wette gibt es im Sportwettenbereich nicht — wer ein solches Limit sucht, sucht an der falschen Stelle.
Zwei Erlaubnisse, zwei Regime: was ausländische Genehmigungen in Deutschland wert sind
Ein Anbieter mit Sitz in Curaçao, Anjouan oder Malta darf eine Genehmigung seiner Heimataufsicht führen. In Deutschland ist diese Genehmigung irrelevant, denn wer hierzulande ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, veranstaltet unerlaubtes Glücksspiel. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern eine Feststellung im Gesetz, und die Behörde hat sie im September 2026 ausdrücklich wiederholt: Sie warnte Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Teilnahme an illegalen Angeboten, ausdrücklich genannt wurde Platincasino.
Was ein Spieler auf einer solchen Seite tatsächlich verliert, ist handfest. Kein Zugang zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit, keine Prüfung über das Sperrsystem, keine Pausenfunktion, keine Aufsicht, die sich für eine Auszahlung interessiert. Ein Anbieter ohne deutschen Bescheid fällt in keine dieser Prüfungen und kann höhere Limits zulassen, weil ihn keine Grenze bindet. Genau dieser Vorteil wird auf solchen Seiten als Freiheit verkauft. Für einen Spieler ist eine freiwillige Grenze, die der Anbieter nicht kennt, keine Freiheit, sondern eine Selbstverabredung.
Die Gegenseite des Handels ist ebenso konkret: Wer auf der Whitelist steht, akzeptiert das Standardlimit von 1.000 € im Monat, ein eingeschränktes Live-Programm, vollständige Identitätsprüfung und Zahlungen nur vom eigenen Konto. Das ist der Preis der Rechtssicherheit, und er ist nicht klein. Wer ihn nicht zahlen will, zahlt einen anderen.
Auf die zivilrechtliche Seite lohnt ein nüchterner Blick, weil daraus in Foren regelmäßig eine Erfolgsstory gebaut wird. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger forderte von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 hielt Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme: dort, wo Behörden zugesichert haben, die Erlaubnispflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Wer daraus liest „mein Geld kommt zurück“, liest zu viel. Ein Schlussantrag ist ein Schlussantrag, das Verfahren läuft, und eine Rückzahlung ist niemandem zugesagt. Die praktische Lehre liegt woanders: Wer ohne Erlaubnis spielt, trägt ein zivilrechtliches Risiko mit sich, dessen Ausgang er nicht in der Hand hat.
Spielerschutz, der für alle Anbieter mit Erlaubnis gleich gilt: Alter, Limits, Sperrsystem
Die Regeln des Spielerschutzes folgen der Erlaubnis. Für jeden der zehn Anbieter auf dieser Seite gelten sie deshalb identisch — es gibt hier nichts zu vergleichen und nichts zu wählen, und das ist der Punkt.

Das Einzahlungslimit beträgt standardmäßig 1.000 € je Kalendermonat, gerechnet über alle Anbieter hinweg, und wird über die Limitdatei LUGAS durchgesetzt. Überschreiten ist nicht vorgesehen. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es vorsieht, darf zwar für einen einzelnen Spieler ein höheres Limit setzen — bis 10.000 €, und in einem engen Korridor bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler —, aber nur auf nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hin. Eine Selbstauskunft genügt dafür nicht. Wer das Limit senken möchte, erreicht das sofort; wer es erhöhen möchte, wartet sieben Tage. Die Asymmetrie ist Absicht.
Daneben steht das Sperrsystem OASIS, das bundesweite Sperrregister. Es wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Schließt sich ein Spieler selbst aus und nennt dabei einen Zeitraum, dauert die Sperre mindestens drei Monate; ohne Zeitraum mindestens ein Jahr. Wer mitten in einer Sitzung merkt, dass er aufhören muss, hat außerdem den Panikbutton: ein Druck darauf blockiert den Zugang sofort für 24 Stunden. Und weil paralleles Spielen auf mehreren Konten bei verschiedenen Anbietern die Grenzen unterlaufen würde, ist es über die Aktivitätsdatei untersagt.
Rund um das Konto gibt es weitere Regeln, die jeden Erlaubnisinhaber treffen. Teilnahme ab 18 Jahren. Ein Konto je Anbieter, mit vollständiger Verifizierung. Vor dieser Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel zulassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto auf den Namen des Spielers bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich; anonyme Zahlungsmittel sind nicht zugelassen. Das ist der Mechanismus, der Krypto und anonymes Prepaid aus dem lizenzierten deutschen Wettgeschäft heraushält — nicht eine Vorliebe der Anbieter für Überweisungen. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, und bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
Auch der Werberahmen hängt an der Erlaubnis. Werben darf nur, wer eine Erlaubnis hält. Für Sportwetten gilt dabei ein anderes Regime als für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele: Das Verbot von Werbung zwischen 06:00 und 21:00 Uhr betrifft ausdrücklich nur diese drei Bereiche, nicht den Sportwettenbereich. Für Sportwetten untersagt sind dafür Werbespots für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Live-Übertragung auf demselben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären und Affiliate-Vergütungen nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Wer wissen will, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat: Er soll auf die Werbung schauen. Sie darf nicht jeder schalten.
Der Schlüssel liegt bei jedem dieser Konten an derselben Stelle: 1.000 € im Monat, OASIS, Panikbutton, eigenes Zahlungskonto. Wer bei zwei Anbietern spielt, hat nicht zwei Limits — er hat eines und zwei Wege dorthin.
Wie die zehn bewertet werden: das offene Bewertungsraster
Ein Vergleich ohne offengelegte Maßstäbe ist ein Verkaufsgespräch. Deshalb steht hier zuerst, wonach sortiert wird, und zwar so, dass jeder die Reihenfolge nachrechnen kann. Vier Größen tragen die Bewertung, und sie sind unterschiedlich schwer.
Der Erlaubnisstatus wiegt am schwersten, ist aber keine Qualitätsfrage: Er ist eine Ausschlussbedingung. Erfüllt ein Anbieter sie nicht, kommt er nicht in die Liste, und ein noch so guter Quotenschnitt rettet ihn nicht hinein. Bei den zehn hier genannten steht sie bei jedem fest — festgehalten mit Erlaubnisinhaber, Domain und Erstdatum.
Zweitens die Bedingungen des Angebots. Hier entscheidet sich, was ein Willkommensangebot tatsächlich wert ist: wie hoch die Umsatzbedingungen sind, welche Mindestquote für eine qualifizierende Wette gilt, bis wann die Frist läuft, wie hoch der Deckel auf Bonusgewinne ausfällt und welcher Betrag überhaupt als Basis der Umsatzpflicht dient. Das Glücksspielstaatsvertrags-Gesetz setzt und deckelt für Sportwetten keinen Bonus; Höhe, Umsatz und Mindestquote stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Deshalb ist jede Angebotsbeschreibung auf dieser Seite eine Angabe des Anbieters, keine Regel des Marktes — und deshalb ist die Frage „gut oder schlecht“ hier eine Bedingungsfrage, keine Geschmacksfrage.
Drittens das Wettprodukt: Sportartenbreite, Tiefe der Ligen, Live-Programm, Umgang mit Kombinations- und Systemwetten. Wer überwiegend Fußball-Bundesliga spielt, braucht ein anderes Programm als jemand, der die zweite Liga eines Nachbarlandes sucht. Der Regelrahmen für Live-Wetten ist bei allen gleich, also entscheidet die Auswahl innerhalb dieses Rahmens.
Viertens Zahlungswege und Auszahlungspraxis — soweit die Angaben des jeweiligen Anbieters sie tragen. Hier ist die Auswahl durch die Zahlungsregel von vornherein enger, als viele erwarten.
Was nicht in die Bewertung gehört, und diese Position ist so wichtig wie die vier Größen selbst: die Höhe einer Kopfzeile. „100 % Bonus“ ist keine Zahl über den Wert des Angebots, sondern über die Größe des Anspruchs, den man eingehen muss, um ihn zu bekommen. „Risikofrei“ heißt im Zweifel: Der Einsatz kommt bei einer verlorenen Wette als Gratiswette zurück — nicht als Geld, und bei einem Gewinn wird die Gratiswette selbst üblicherweise nicht mit ausgezahlt. Wer diese drei Wörter sortiert, hat den halben Vergleich hinter sich, bevor er die erste Quote angesehen hat.
Was eine Gratiswette im Schnitt einbringt — und was das Limit kostet
Zwei Rechnungen entscheiden in diesem Markt mehr als alle Werbewörter, und beide sind einfach genug, um sie im Kopf nachzuvollziehen.
Die erste betrifft die Gratiswette. Der aussagekräftigste Bezugspunkt ist der Quotenschlüssel des konkreten Marktes, also der Anteil der Einsätze, den der Markt an die Spieler zurückzahlt. Die Behörde nennt für den deutschen Sportwettenmarkt insgesamt eine durchschnittliche Auszahlungsquote von 76 % (2024). Bezieht man eine Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht mit ausgezahlt wird, auf einen Zwei-Wege-Markt mit einem angenommenen Quotenschlüssel von 76 %, ergibt sich ihr durchschnittlicher Wert schlicht aus dem Gratiswettenbetrag mal diesem Schlüssel. Bei einer 50-€-Gratiswette wären das also im Schnitt 38,00 € — ein Betrag, den weder der Anbieter bewirbt, noch ein Empfänger als „geschenkt“ erlebt. Wer mit einer Gratiswette denkt, dasselbe Ergebnis wie mit echtem Geld zu erzielen, hat die 24 % vergessen.
Die zweite betrifft das Einzahlungslimit, und hier wird es interessant. Weil LUGAS das Limit von 1.000 € je Kalendermonat über alle Anbieter hinweg durchsetzt, steht dieser Betrag dem Spieler nicht zusätzlich zur Verfügung, sondern insgesamt einmal. Wer ihn vollständig einsetzt und wieder einsetzt, merkt nicht, dass sein Budget endlich ist. Setzen wir das Limit einmal als einen einzigen Umsatz an: 1.000 €, gesetzt als Einzelwette auf einen illustrativen Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,90 — ausdrücklich ein Beispiel, kein quotierter Preis. Der Schlüssel dieses Marktes beträgt 95 %, die Marge des Anbieters also 5 %. Bei leicht unterschiedlicher Ausgestaltung desselben Beispiels — Quoten um 1,87 bis 1,90 — liegt die Marge zwischen rund 5 % und rund 6 %, und die erwarteten Kosten des Umsatzes zwischen rund 50 € und rund 64 €. Man muss diese Spanne nicht auswendig kennen. Die Richtung reicht: Wer den Monatsrahmen von 1.000 € einmal umsetzt, bezahlt in Erwartung einen zweistelligen Eurobetrag im mittleren Bereich an das Haus, ohne dafür etwas zu gewinnen.
Das ist der ehrliche Umgang mit beiden Zahlen. Der Quotenschlüssel fällt über viele Wetten hinweg an, nicht bei jeder einzelnen; die 50 bis 64 € sind ein statistischer Erwartungswert über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein Verlust, der aus irgendeinem einzelnen Wettschein folgt. Ein Spieler, der an einem Abend zweimal gewinnt, hat die Rechnung nicht widerlegt. Ein Spieler, der den Rahmen in einer Stunde umsetzt, hat sie ernst genommen. Und der praktische Schluss daraus: Der Vorteil eines Anbieters mit einem halben Prozentpunkt besserem Auszahlungsschlüssel ist über hunderte Wetten hinweg die größere Wohltat als jede 100-%-Bonus-Überschrift, weil er sich auf alles erstreckt, was man nach dem Bonus noch spielt.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Diese zehn Plattformen stehen mit ihrer Sportwetten-Adresse auf der Übersicht der Behörde und haben einen namentlich genannten Erlaubnisinhaber. Das ist die gemeinsame Grundlage. Der Unterschied zwischen ihnen beginnt dort, wo die Erlaubnis aufhört: im Wettprogramm, in der Bedienung, in den Zahlungswegen und im Zuschnitt des Angebots.
Bet3000: neu auf der Liste, mit der kürzesten Erlaubnishistorie
Bet3000 wird auf der Whitelist mit der I.B.C. Sportsbetting Limited als Erlaubnisinhaber geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis und dem Erstdatum 22. April 2026. Das ist das jüngste Erstdatum der zehn hier verglichenen Anbieter und damit auch das kürzeste Zeitfenster, in dem Aufsicht auf diesen Anbieter eingewirkt hat. Die Whitelist gibt keine Auskunft darüber, wie sich das Wettprogramm seither entwickelt hat; die Liste kennt nur Erlaubnisse, keine Produkte.
Wer unter den zehn nach dem neuesten Eintrag sucht, ist am ehesten bei Bet3000 richtig. Eine dünne Prüfhistorie ist kein Mangel, aber sie ist ein Fakt — und sie verlagert die Prüflast auf den Spieler, der sich das Wettprogramm selbst ansehen muss.
Winamax: lange Historie, zwei Behördenvorgänge
Bei Winamax steht die WINAMAX SA als Inhaberin der Erlaubnis für Online-Sportwetten. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte sie am 29. Juni 2021 und verlängerte sie mit Bescheid vom 8. Dezember 2022; die Aufsicht liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Zwei Vorgänge, zwei Behördenebenen, fünf Jahre Regulierung.
Wer einem Anbieter mit möglichst langer, dokumentierter Verwaltungsakte gegenüber einem Neuzugang den Vorzug gibt, findet hier einen der wenigen Kandidaten mit über fünf Jahren Genehmigungsgeschichte unter denselben Namen. Der Erlaubnisweg über eine Länderbehörde mit anschließender Übernahme in die gemeinsame Aufsicht ist dabei kein Nachteil — er ist die Art und Weise, in der dieser Markt gewachsen ist.
Tipico: Gründergarde mit offenem Gerichtsverfahren
Tipico wird mit der Tipico Co. Limited als Erlaubnisinhaber geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 9. Dezember 2022. Damit gehört Tipico zu den ersten vier Anbietern der Liste mit einem Erstdatum aus dem Oktober 2020.
Ein Name, der bei Tipico ungern mitgenannt wird: Das Unternehmen ist die Beklagte in dem Verfahren, das der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat. Der Kläger verlangt die Rückzahlung von mehr als 3.700 € aus Verlusten der Jahre 2013 bis 2018 aus einer Zeit vor der deutschen Erlaubnis. Das Verfahren betrifft Altgeschäft, nicht die heutige Erlaubnis, und es sagt nichts über die Gegenwart des Wettprogramms. Es gehört trotzdem in diesen Abschnitt, weil ein Spieler, der die Firma als „geprüft“ versteht, wissen soll, wo die offenen Fragen liegen.
Sportingbet: Sportwetten-Bescheid plus Automatenspiel-Bescheid
Sportingbet wird mit der Sportingbet (Deutschland) Ltd als Erlaubnisinhaber geführt und nennt im Impressum eine behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21. Dezember 2022 sowie eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15. November 2022; Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Damit ist dokumentiert, was bei vielen Anbietern im Ungewissen bleibt: Hier liegen zwei getrennte Bescheide vor, mit unterschiedlichen Daten.
Für einen Spieler ist an dieser Doppelerlaubnis vor allem eines relevant: Der Sportwetten-Bescheid gilt für das Wettangebot. Alles, was daneben auf derselben Marke läuft, folgt einem anderen Regelwerk. Wer sich für Sportingbet wegen des Wettprogramms entscheidet, entscheidet sich nicht automatisch für irgendetwas anderes mit.
Sportwetten.de: der Name ist das Programm
Bei Sportwetten.de steht die NetX Betting Limited als Inhaberin der Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist, mit einem Erstdatum vom 19. November 2020. Der Name führt in die Irre, wenn man einen Vergleichsmarkt mit wechselnden Anbietern erwartet: Es ist eine Wettplattform wie jede andere im Feld, nur mit einem Wort als Firmierung, das in Deutschland außer ihr niemand so generisch nutzen darf, ohne dass es auffällt.
Was die Whitelist über das Angebot sagt, bleibt die Erlaubnis. Wer hier einsteigt, wählt die kurze Firmenspur: ein Inhaber, ein Bescheid, keine Nebenbescheide in der Aufstellung.
LeoVegas: die jüngste Sportwetten-Erlaubnis im Feld
LeoVegas wird mit der LVSports Limited als Betreiberin geführt, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21. Oktober 2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023. Die Automatenspiel-Erlaubnis ist damit deutlich älter als die Sportwetten-Erlaubnis.
Diese Reihenfolge ist der eigentliche Hinweis. Wer LeoVegas vor allem als Casinoseite kennt, kennt die ältere der beiden Erlaubnisse. Der Sportwetten-Bescheid ist neueren Datums, und wer wissen will, ob daraus ein tragfähiges Wettprogramm geworden ist, muss das Sportwetten-Programm prüfen. Die Whitelist beantwortet, ob erlaubt. Ob gut, beantwortet sie nicht.
AdmiralBet: langer Sportwetten-Bescheid, breitere Bescheidlage
AdmiralBet wird in der Übersicht der Behörde mit der Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 sowie Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele auf einer eigenen Adresse besteht zusätzlich eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022.
Drei Daten im Sportwetten-Bescheid sind keine Formalie, sondern ein Signal: Der Anbieter hat mindestens zwei Nachpfrundungsrunden durchlaufen, ohne ausgetragen zu werden. Wer einem lang etablierten Anbieter mit großer Trägergesellschaft den Vorzug gibt, findet hier einen der belastbareren Plätze im Feld.
bet-at-home: seit November 2020 dabei, mit zwei Bescheiden
Bet-at-home wird mit der Bet-at-home.com Internet Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 2. November 2020, einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28. Dezember 2022. Der Sportwetten-Bescheid stammt damit aus dem ersten Jahr des regulierten Marktes.
Der Unterschied zum Neuzugang der Liste liegt nicht in der Erlaubnis, sondern in den fünf Jahren dazwischen. Wer Wert auf einen Anbieter legt, dessen deutscher Marktauftritt länger unter Aufsicht stand als der seines Startangebots, wählt hier aus einer kleineren Gruppe.
Betano: Erlaubnis über eine österreichische Gesellschaft
Betano wird auf der Whitelist mit der Betkick Sportsbetting Limited, San Giljan, Malta, als Anbieterin geführt. Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und bietet über Betano Wetten an; der Whitelist-Eintrag verzeichnet ein Erstdatum vom 19. Februar 2021.
Damit steht eine der bekanntesten Marken des internationalen Wettmarkts in Deutschland auf einem Bescheid, der über einen anderen Namen läuft. Das ist keine Auffälligkeit, sondern die übliche Struktur: Marke und Erlaubnisinhaber sind selten dieselbe Gesellschaft. Wer prüft, prüft den Inhaber.
NEO.bet: Erlaubnis aus der ersten Runde
NEO.bet wird mit der Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Damit teilt NEO.bet das Erstdatum mit drei weiteren Anbietern der Liste — dem 9. Oktober 2020, dem Tag, an dem der regulierte Markt nach den Gerichtsverfahren wirklich startete.
Hier liegt einer der Fälle, in denen der ruhige Auftritt den Blick verengt. Was trägt, ist die Erlaubnis; was fehlt, ist ein Werbeapparat, der sie erklärt.
Die Wahl hängt an zwei Fragen, nicht an einer
Zwei Dinge sind durch diesen Text hindurchgegangen, und beide sind entscheidend für die Entscheidung.
Erstens: Die Liste amtlich erlaubter Anbieter ist bei jedem der zehn gleich, aber die Spielerschutzmechanik ist keine Leistung einzelner Anbieter. Das monatliche Regel-Einzahlungslimit von 1.000 €, das Sperrsystem OASIS, der Panikbutton und die Aktivitätsdatei hängen an der Erlaubnis. Ein Anbieter kann sie nicht wegoptimieren, so sehr er es in der Werbung auch andeuten mag.
Zweitens: Der Vergleich der zehn entscheidet sich im Übrigen nicht am Willkommensangebot, sondern an den nachgelagerten Bedingungen und am Wettprogramm — den Umsatzbedingungen, der Mindestquote, der Frist, dem Deckel auf Bonusgewinne, und dem Zahlungsweg, der ohnehin auf das eigene Konto beschränkt bleibt. Wer einen dieser Punkte nicht liest, liest am Ende nur die Überschrift.
Und der dritte Punkt, der beiden zugrunde liegt: Bei einem durchschnittlichen Quotenschlüssel von 76 % (2024) entscheidet nicht der Bonus über den langfristigen Ausgang, sondern die Marge, die in jeder einzelnen Quote steckt. Wer bei zwei Anbietern spielt und nur die Kopfzeile vergleicht, hat den teuersten Teil der Entscheidung noch gar nicht angesehen.
Häufige Fragen
Wie kann ich prüfen, ob ein Wettanbieter wirklich eine deutsche Erlaubnis hat?
Über die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie führt jede Sportwetten-Domain einzeln auf, zusammen mit dem Erlaubnisinhaber und dem Erstdatum. Findet sich ein Anbieter dort nicht, hat er keine deutsche Erlaubnis — unabhängig davon, welche Genehmigung aus einem anderen Land sein Impressum nennt. Ein .de-Domainzusatz beweist nichts.
Was bedeutet die deutsche Erlaubnis für Einzahlungslimit und Sperrsystem?
Jeder Anbieter mit Erlaubnis unterliegt demselben Regime: standardmäßig 1.000 € Einzahlungslimit je Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die Limitdatei LUGAS. Dazu kommen das bundesweite Sperrsystem OASIS, abgefragt bei Registrierung und Login, und der Panikbutton für eine sofortige 24-stündige Blockade. Einzelne Anbieter können diese Grenzen nicht umgehen.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Weil die Erlaubnispflicht an den deutschen Markt anknüpft. Wer hierzulande ohne deutschen Bescheid Sportwetten anbietet, veranstaltet unerlaubtes Glücksspiel. Eine ausländische Genehmigung bindet die Behörde nicht, und der Anbieter steht außerhalb von OASIS und LUGAS. Die Behörde hat im September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer und wen trifft sie?
Nach den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes beträgt sie 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Steuerschuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler. Ob und wie er sie weitergibt, entscheidet er selbst. Auch Anbieter ohne Erlaubnis können Steuer zahlen — ein Nachweis ist das nicht.
Deckt die Sportwetten-Erlaubnis auch Slots, Poker und Casinospiele ab?
Nein. Sportwetten und virtuelle Automatenspiele sind getrennte Erlaubnisse mit getrennten Bescheiden und Daten. Ein Anbieter kann für Sportwetten zugelassen sein und daneben keine Erlaubnis für Automatenspiele halten, oder umgekehrt, oder beide mit unterschiedlichen Erstdaten. Was ein Bescheid erlaubt, ist das Wettangebot dieser einen Adresse.
Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet?
Nach vier Größen: Erlaubnisstatus als Ausschlussbedingung, die Bedingungen des Angebots — Umsatzbedingungen, Mindestquote, Frist, Deckel auf Bonusgewinne —, das Wettprodukt in Sportartenbreite und Live-Umfang sowie die Zahlungswege. Nicht gewertet wird die Größe eines beworbenen Bonus. Für Sportwetten setzt das Gesetz übrigens keinen Bonusrahmen; alle Zahlen dazu stammen aus den Bedingungen des Anbieters.
Lizenz – MotoGP Sportwetten
Inhalt erstellt vom Team «MotoGP Sportwetten»
