Android-Sportwetten-Apps im Vergleich: Zehn Anbieter mit deutscher Erlaubnis
Stand: 30. Oktober 2026, abgeglichen mit der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in der Fassung vom 2. Oktober 2026 sowie mit den Nutzungsbedingungen und App-Beschreibungen der genannten Anbieter.

Ein Screenshot aus dem Play Store ist kein Nachweis. Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt im Stand vom 2. Oktober 2026 dreißig Einträge: 27 Anbieter mit Sportwett-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei Häuser, die ausschließlich Pferdewetten veranstalten dürfen. Wer eine Android-App sucht, trifft seine Entscheidung also nicht in einem App-Marktplatz, sondern in einer Behördenliste. Das ist unbequem, und es ist der einzige Test, der zählt.
Der zweite Gedanke folgt sofort: Wer eine Erlaubnis hat, hat sie für genau eine Domain. Nicht für eine App, nicht für eine Marke, nicht für das ganze Haus. Das ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche stillschweigend unscharf werden, und deshalb beginnt dieser Text dort.
Die Android-Apps der lizenzierten Anbieter im Vergleich
Zehn Sportwetten-Anbieter mit deutscher Erlaubnis, ihre Betreibergesellschaften und der Zeitpunkt, seit dem sie überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen. Die Spalte zum Store-Zugang sagt, ob die Android-Nutzung nach Angaben des Anbieters über Google Play, über den mobilen Browser oder über beides läuft.
| Marke | Betreiberin laut GGL-Whitelist | Sportwett-Erlaubnis seit | Store-Zugang für Android |
|---|---|---|---|
| AdmiralBet | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 | k. A. |
| Interwetten | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 | k. A. |
| Betway | Betway Limited | 09.03.2021 | k. A. |
| MERKUR BETS | Merkur Bets Malta Limited | 06.11.2023 | Google Play und App Store, kostenlos |
| bwin | bwin (Deutschland) Limited | 09.10.2020 | k. A. |
| Sportwetten.de | NetX Betting Limited | 19.11.2020 | k. A. |
| LeoVegas | LVSports Limited | 21.10.2024 | k. A. |
| 888sport | 888 Germany Limited | 30.06.2021 | k. A. |
| bpremium | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 | k. A. |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 | k. A. |
Die Spalte mit den k. A. ist unangenehm, und sie bleibt trotzdem stehen. Der Grund ist einfach: Ein Google-Play-Eintrag wird in dem Moment gelöscht oder umbenannt, in dem ein Anbieter seinen Vertrieb umstellt, während der Eintrag auf der Whitelist eine Behördenentscheidung mit Datum ist. Die beiden Angaben haben nicht dieselbe Halbwertszeit, und wer sie in einer Zelle nebeneinanderlegt, suggeriert eine Verlässlichkeit, die nur eine von beiden hat. Wo eine Android-Version ausschließlich im Browser läuft, ist sie außerdem nicht schlechter – sie ist nur nicht installierbar, und das merkt der Nutzer erst, wenn er sein Konto schon hat.
Was die dritte Spalte wirklich zeigt, ist eine Spreizung von vier Jahren. LeoVegas kam am 21.10.2024 hinzu, MERKUR BETS am 06.11.2023 – beide haben den deutschen Markt also in seiner heutigen Form kennengelernt, mit dem Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat, der Sperrdatei OASIS und dem Verbot von Parallelspielen von Anfang an. Die sechs Häuser mit Erstgenehmigung im Herbst 2020 tragen dagegen eine Vorgeschichte, in der die Regeln anders aussahen, und das hinterlässt Spuren in Vertriebswegen, Bonusarchiven und Kundendatenbanken, an die ein neuer Anbieter nicht gebunden ist.
Die Reihenfolge dieser Tabelle ist keine Rangfolge. Sie folgt der Erlaubnis, nicht der Qualität, und wer sie als Bestenliste liest, liest sie falsch.
Die Grundlage: Wie Wetten per Android-App funktionieren
Die App ist ein Fenster auf dasselbe Konto. Ein Wettkonto, ein Guthaben, ein Wettschein – die App zeigt sie nur auf einem kleineren Bildschirm. Wer sich in der App anmeldet und dieselbe Wette im Browser platziert, hat dieselbe Wette abgegeben, zu derselben Quote, mit denselben Einsatzgrenzen und derselben Steuerlast. Es gibt keine App-Quote und keine Browser-Quote.

Dass diese Selbstverständlichkeit überhaupt erwähnt werden muss, liegt an einer Marketinggewohnheit. Anbieter bewerben ihre Anwendungen mit Wörtern, die eine eigene Welt versprechen: das „schnellste“, das „beste“, das Angebot „exklusiv in der App“. Hinter dem Wettschein steht dieselbe Buchmacher-Abteilung, derselbe Wettbewerb und dieselbe Marge. Die Exklusivität liegt in der Bedienoberfläche, nicht im Preis.
Bei der Erlaubnis steht allerdings mehr auf dem Spiel. Der Betreiber darf Sportwetten nur auf der Domain veranstalten, die unter seiner Sporterlaubnis in der Whitelist geführt wird. Eine Marke kann eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele haben und daneben für Sportwetten – das sind zwei Erlaubnisse mit zwei Regelsätzen, und die Casino-Erlaubnis einer Betreiberin sagt über ihr Sportwettenangebot nichts aus. AdmiralBet zeigt diesen Fall sauber: Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022, während die Sportwetten-Erlaubnis der Greentube Betting Malta Limited seit dem 09.10.2020 läuft, mit Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Zwei Datenreihen, zwei Produkte, zwei Regime.
Ein weiterer Punkt, der in App-Beschreibungen gern untergeht: Eine Whitelist trägt kein Ablaufdatum. Sie nennt ein Erteilungsdatum, und die erste Erlaubnis läuft fünf Jahre nach § 4c Abs. 1 GlüStV. Wer auf der Seite einer App ein Datum liest und daraus ein Haltbarkeitsdatum ableitet, hat die Liste falsch gelesen.
Wetten werden außerdem erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Auf dem Sofa wirkt das banal, im Zug auf dem Weg zur Arbeit weniger – und wer im Zug eine Wette auf ein laufendes Spiel mit Cash Out vorzeitig beenden will, braucht dafür zwei Bildschirmgriffe und eine stabile Verbindung. Das ist ein Bedienungsthema, kein Rechtsrahmen, aber der Anlass, den Punkt hier zu nennen.
Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten stehen in der App wie im Browser zur Verfügung, soweit der Anbieter sie in seinem Sportwettprogramm führt. Ein Klick auf die Kombiwette ändert nicht die Regeln, sondern nur die Rechnung: Die Quoten der einzelnen Auswahlen werden zu einem Preis multipliziert, und mit jeder Auswahl wächst der mögliche Rückfluss ebenso wie die Zahl der Wege, auf denen nichts daraus wird.
Die Rechtslage: Die Whitelist entscheidet, nicht der App-Marktplatz
Ein Eintrag im Play Store beweist gar nichts. Er beweist, dass eine Software ausgeliefert wird, und über die Erlaubnis des Anbieters sagt er so wenig aus wie ein Firmenschild über ein Gewerberecht. Die amtliche Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige Test – eine Liste, geführt von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale), die nach dem GlüStV 2021 arbeitet; das Gesetz gilt seit dem 1. Juli 2021. Die Behörde erteilt die bundesweite Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV und überwacht sie mit Bußgeldbefugnis nach § 28a. Die Steuer ist Sache des Finanzamts und ausdrücklich nicht der Behörde – eine Unterscheidung, die in Leserbriefspalten regelmäßig verschwimmt.

Alle 30 Einträge der Whitelist tragen eine .de-Domain. Das klingt nach einem Muster und ist keines: Eine .de-Endung allein hat keine Aussagekraft, weil sie an keine Erlaubnis gebunden ist. Was zählt, ist die Kombination aus Domain und eingetragenem Erlaubnisinhaber.
Was darf überhaupt gewettet werden? Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts und auf Vorfälle darin, als Einzel- oder Kombinationswette nach § 21 Abs. 1 – und nur die Wettarten, die die GGL zugelassen hat, geregelt im Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5. Wer eine App öffnet und die Zahl der Märkte sieht, sieht also nicht das Ergebnis unternehmerischer Freiheit, sondern das Ergebnis einer Zulassungsliste.
Live ist der Unterschied zwischen App und Marktplatz am deutlichsten. Während ein Ereignis läuft, sind nach § 21 Abs. 4 nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil einer Sportart möglich, in der solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball geht, der nächste Satz im Tennis geht, der nächste Punkt im Tennis nicht, der nächste Korb im Basketball nicht. In einer App mit Live-Stream verschwimmt die Grenze gern: Der Bildschirm legt Live-Wetten nah, das Angebot folgt aber einem Zulassungsrahmen, nicht dem Rhythmus des Spiels.
Gesperrt sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen, wobei die Praxis der GGL den Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich behandelt. Ebenfalls gesperrt: manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung nach § 21 Abs. 1a, dazu Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse. E-Sport ist hier ein Sonderfall mit klarer Ansage: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist – ein lizenziertes E-Sport-Wettangebot existiert in Deutschland nicht.
Zum Cash Out findet sich keine gesetzliche oder behördliche Regel. Was in einer App als Feature mit gelbem Knopf erscheint, ist eine Sache des jeweiligen Anbieters und seiner Bedingungen – mehr nicht. Und ein gesetzliches Höchstlimit pro einzelner Wette gibt es im Sportwettenbereich nicht; wer Gegenteiliges behauptet, verwechselt Sportwetten mit anderen Permit-Töpfen.
Was die Whitelist nicht sagt: ob ein Anbieter seriös wirtschaftet, wie seine Quoten aussehen und was er unterwegs tatsächlich anbietet. Sie sagt genau eine Sache – dieser Anbieter darf auf dieser Domain Sportwetten veranstalten – und das ist die wichtigste Sache, die man vorher wissen kann.
Verantwortungsvolles Spielen: Was die App jeden Tag verlangt
Ein Telefon im Zug, eine ruhige halbe Stunde am Abend, ein Spielstand in der Halbzeitpause: Der Zugang ist ständig da, und genau das ist der Unterschied zu einem Besuch an einem Terminal. Die Spielerschutzmechanismen sind darauf ausgelegt, nicht mit der Disziplin des Einzelnen zu rechnen.
Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt, § 4 Abs. 3. Ein Konto pro Anbieter, vollständig verifiziert, § 6a. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel zulassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer im Zug eine Wette platzieren will und feststellt, dass die Identitätsprüfung noch läuft, erlebt diesen Paragrafen als halbe Stunde Wartezeit mit dem Ausweis in der Hand – die Alternative wäre ein Konto, dessen Inhaber niemand kennt.
Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg. Durchgesetzt wird es über die LUGAS Limitdatei, und das Wort „über alle Anbieter hinweg“ ist der ganze Punkt: Die Grenze ist keine Konto-Option, die man in einer zweiten App umgeht. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es erlaubt, darf einem Einzelnen ein höheres Limit setzen – bis 10.000 € und in Ausnahmefällen 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spielenden – und nur gegen nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft genügt dafür nicht. Ein niedrigeres Limit gilt sofort, ein höheres erst nach sieben Tagen.
Parallelspiele sind nach § 6h über die Aktivitätsdatei untersagt. OASIS nach §§ 8, 8a ist das bundesweite Sperrsystem, das bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-stündige Sperre aus.
Diese vier Instrumente sind in einer App oder auf einer Mobilseite genau zwei Bildschirme entfernt – sofern der Anbieter sie in seiner Oberfläche sichtbar verlinkt. Das ist die praktische Frage beim ersten Login: Wo liegt das Limit, wo die Selbstsperre, wo der Panikbutton? Ein Haus, das seinen Bonus auf die Startseite legt und die Sperrfunktionen drei Menüebenen tiefer, hat eine Haltung zu erkennen gegeben.
Die Sperrdatei ist außerdem der Grund, warum das Ergebnis einer Sperre anbieterübergreifend wirkt. Wer sich bei einem Haus sperren lässt und abends bei einem anderen weiterwettet, hat nicht gesperrt. Im Ausland führt der Weg dagegen nicht über OASIS und nicht über LUGAS – dort gibt es weder die Prüfung noch die Grenze. Ein Nachweis, der nur auf aufwendige Spielerkontrollen setzt, ist genau dann wertvoll, wenn der Anbieter die Prüfung selbst durchführt, weil er sie muss. Wer wissen will, ob die App auf der Whitelist steht, findet sie über die Domain ihres Anbieters in der Whiteliste der GGL. Eine Suche nach dem Namen im Play Store hilft dabei nicht.
Mobile: Was auf dem Touchscreen wirklich zählt
Auf einem Telefon entscheiden drei Dinge, und keines davon ist das Logo. Erstens die Frage, wie viele Berührungen zwischen der Idee und der fertigen Wette liegen. Zweitens die Lesbarkeit des Wettscheins, wenn fünf Auswahlen untereinander stehen. Drittens die Frage, was passiert, wenn mitten im Tippen ein Anruf kommt.
Die Quotenauswahl ist der sensibelste Teil. Ein Quotenwechsel, der während des Antippens geschieht, ist auf einem kleinen Bildschirm schwerer zu bemerken als auf einem Monitor, und deshalb ist eine Oberfläche mit deutlicher Bestätigung vor dem Absenden mehr wert als eine mit sehr großer Schrift. Der Wettschein gehört dabei nach oben, nicht in ein Menü: Wer wissen will, was er gerade zusammengestellt hat, soll nicht durch die App navigieren.
Das zweite Thema ist die Live-Schaltfläche. Während der Halbzeit ist das Angebot nach § 21 Abs. 4 kleiner als es aussieht, und eine App, die das nicht erkennbar macht, produziert Enttäuschung. Der Live-Stream hilft hier doppelt: Er zeigt die Situation, erzeugt aber keine zusätzlichen zulässigen Wettarten. Wer eine Livewette platziert, sollte nach dem Tor nicht auf einen automatischen Storno hoffen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Auszahlung erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses erfolgt.
Das dritte Thema ist die Verbindung. Eine App, die den Wettschein lokal zwischenspeichert, verzeiht einen Funkloch-Wechsel besser als eine, die jeden Schritt zum Server schickt. Beobachten lässt sich das am einfachsten bei der Frage, ob der Wettschein nach einem Absturz noch da ist – das ist in zwei Minuten getestet und in der Praxis mehr wert als jede Funktionsliste.
Zuletzt die Frage, wie man die App überhaupt bezieht. Je nach Anbieter läuft die Android-Nutzung über den Play Store oder über den mobilen Browser. Wo keine Store-Version angeboten wird, ist der Browserweg die reguläre Lösung und nicht die Notlösung. Bei jeder Installationsdatei, die außerhalb eines offiziellen Marktplatzes angeboten wird, gehört die Prüfung der Herkunft dazu: eine APK-Datei ohne nachvollziehbare Quelle ist ein Programm mit unbekanntem Autor und vollem Zugriff auf ein Gerät, auf dem Bank- und Wettkonten liegen. Eine Suchmaschinenanzeige, die eine Datei direkt anbietet, ist kein Anbieter.
Was auf dem Touchscreen über die Übersicht entscheidet
Drei Anwendungen lizenzierter Häuser zeigen, in welche Richtungen die Oberflächen auseinandergehen. Die bet365-App wird vom Entwickler Hillside Technology Limited angeboten und überträgt nach Angaben des Entwicklers jedes Jahr Hunderttausende Veranstaltungen per Livestream; in ihrer Beschreibung steht der „Wetten-Konfigurator+“, der die beliebtesten Wettmöglichkeiten ausgewählter Veranstaltungen in einer Wette kombiniert, und als Zahlungsmethoden unter anderem Debitkarte, PayPal und paysafecard. Die MERKUR-BETS-App nennt über 70 Sportarten und mehr als 250.000 Vorab- und Live-Wettmöglichkeiten, ist kostenlos und enthält in derselben Anwendung auch MERKUR SLOTS – ein Beispiel dafür, wie zwei Produktwelten in einer Oberfläche zusammenrücken, obwohl sie regulatorisch getrennt sind. Die Wettstar-App richtet sich an ein anderes Publikum: bargeldloses Wetten auf der Rennbahn und unterwegs, mit Rennprogramm, Rennkalender, Favoriten-Funktion, Livestreams und Kontoübersicht, ab 18 Jahren und mit Wettstar-Konto.
Drei Antworten auf dieselbe Frage, und keine davon ist falsch. Der Unterschied liegt darin, was ein Nutzer vor dem Login in der Hand halten will: eine Wette, ein Rennprogramm oder eine Kombination aus beidem.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Whitelist, nicht den Vorlieben der Redaktion. Beschrieben wird, was die deutsche Erlaubnis, die Nutzungsbedingungen und die Angaben der Anbieter selbst zu den jeweiligen Apps hergeben.
AdmiralBet: Der Sportverein
Für AdmiralBet ist in der Whitelist der GGL die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwett-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022 – eine zweite Erlaubnis für ein zweites Produkt, die über die Sportwetten nichts besagt und umgekehrt.
Wer in der Whitelist den Namen einer Marke sucht, der findet dort eine Gesellschaft, und bei AdmiralBet liegt zwischen Marke und Erlaubnis eine österreichische Unternehmensgruppe. Das ist kein Problem, aber es ist die Stelle, an der Rückfragen später landen: Wer einen Wettschein reklamiert, reklamiert ihn bei der Betreiberin, nicht bei der Marke auf dem Trikot.
Interessant ist der Blick auf das Erlaubnisdatum. Der 09.10.2020 gehört zu den frühesten Einträgen der Liste, und das Haus hat die Regeln des GlüStV 2021 in seiner Aufbauphase erlebt. Wer wissen will, wie die App mit dem Einzahlungslimit, der Aktivitätsdatei und der OASIS-Abfrage umgeht, findet die Antwort nicht im Store, sondern in den Kontoeinstellungen nach dem ersten Login.
Wie eine Android-Version aussieht und ob sie über Google Play läuft, ist je nach Markt unterschiedlich und gehört vor der Anmeldung geprüft. Der Punkt, an dem sich AdmiralBet von den Nachbarn in dieser Liste am deutlichsten abhebt, ist nämlich kein Feature, sondern die Erlaubnisstruktur: Sport und virtuelle Automatenspiele liegen hier unter zwei Daten und zwei Gesellschaften. Das kann praktisch sein. Es ist auch die Konstruktion, bei der ein Nutzer im Zweifel die Produktgrenze selbst ziehen muss.
Interwetten: Die App mit dem Cash-Out-Knopf
Die Interwetten Gaming Limited ist in der Whitelist als Betreiberin für Interwetten geführt, mit einer Sportwett-Erlaubnis seit dem 02.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Die App „Interwetten: Sportwetten DE“ wird im App Store von der Interwetten Gaming Ltd angeboten; die Entwicklerbeschreibung nennt eine Cash-Out-Funktion sowie Top-Quoten für Live- und Pregame-Wetten.
„Top-Quoten“ ist so ein Wort. Jede Quotentafel im Internet behauptet, oben zu stehen. Prüfbar ist stattdessen etwas anderes: die Spanne, die eine Buchmacherin in einem Markt einbehält. Genau dafür braucht man keinen Marketingbegriff, sondern zwei Zahlen und eine Division – und bei einem Wettbewerb mit vielen Anbietern auf dieselbe Bundesliga-Partie fällt diese Spanne unterschiedlich aus. Wer häufig auf dieselbe Liga setzt, merkt den Unterschied über ein Jahr.
Die Cash-Out-Funktion ist ein echtes Instrument, aber sie ist keine Versicherung gegen eine falsche Einschätzung. Sie ist eine zweite Wette zum dann gültigen Preis, und wer sie im laufenden Spiel nutzt, zahlt die Marge des Anbieters dort ein zweites Mal. Bei Interwetten gibt es sie laut Entwicklerbeschreibung – welchen Preis sie im Einzelfall hat, steht im Wettschein und nicht in der Beschreibung.
Die Erlaubnis datiert vom 02.11.2020, einem der frühen Termine. Für eine Nutzerin, die vor allem Wert darauf legt, dass die Identitätsprüfung, die OASIS-Abfrage und das Einzahlungslimit in einer eingespielten Umgebung laufen, ist das ein Argument. Für jemanden, der eine reine Browserlösung einem Store-Download vorzieht, bleibt Interwetten in beiden Wegen erreichbar.
Betway: Die App mit der deutschen Whitelist-Referenz
Die Whitelist führt für Betway die Betway Limited als Betreiberin, mit Sportwett-Erlaubnis seit dem 09.03.2021 und Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. Die App „Betway Sports Live Sportwetten“ nennt im App Store als Anbieter die Digital Outsource International Limited mit Sitz in London und verweist in ihrer Beschreibung auf eine „Deutsche Lizenz (Whitelist)“; angeboten werden Livewetten und Livestreams.
Diese Beschreibung ist der interessanteste Satz des Eintrags, und zwar wegen des Anbieters. In der Whitelist steht die Betway Limited, in der App-Beschreibung eine Londoner Gesellschaft. Zwei Namen sind kein Widerspruch in der Sache – Betreiberin der Domain bleibt, wer in der Liste steht – aber sie zeigen, wie weit die Kette von der Marke bis zur Erlaubnis reichen kann. Wer seine Rechte gegenüber dem Veranstalter durchsetzen will, richtet sich an die in der Whitelist genannte Gesellschaft. Ein Blick auf das Impressum der App und eines auf die Whitelist spart diesen Umweg.
Livewetten und Livestreams sind die beiden Funktionen, mit denen sich die App positioniert. Beide sind an die Grenzen des § 21 Abs. 4 GlüStV gebunden: Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Korb im Basketball nicht. Für einen Anbieter mit Live-Schwerpunkt ist das eine engere Decke als für einen mit Vorab-Wetten, und ein Nutzer merkt das daran, wie oft ein Markt nach dem Anpfiff noch verfügbar ist.
Die Erlaubnis besteht seit 2021. Der Store-Eintrag selbst ist für Android-Nutzer eine Angabe des Anbieters und kein Behördendokument – der Verweis auf die Whitelist in einer App-Beschreibung ist freiwillig und deshalb kein Ersatz für den eigenen Blick in die Liste.
MERKUR BETS: Spielothek und Sport in einer Anwendung
Für MERKUR BETS nennt die Whitelist die Merkur Bets Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwett-Erlaubnis seit dem 06.11.2023 – dem jüngsten Datum in dieser Runde. Die MERKUR-BETS-App ist für Android über Google Play und für iOS erhältlich, kostenlos, und nennt über 70 Sportarten sowie mehr als 250.000 Vorab- und Live-Wettmöglichkeiten. In derselben Anwendung steckt MERKUR SLOTS.
Dass Sport und virtuelle Automatenspiele in derselben App wohnen, ist in Deutschland kein Detail, sondern eine Aufforderung zum genauen Hinsehen. Es sind zwei Erlaubnisse mit zwei Regelsätzen; das Verbot von Werbung zwischen 06:00 und 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 gilt für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino-Spiele, und es gilt nicht für Sportwetten. Eine App, die beides führt, muss in ihrer Oberfläche ständig sortieren, was für den Sportteil gilt und was für den Automatenteil. Wer vor allem Sport wetten will, sollte beim ersten Start prüfen, wie klar diese Trennung ausfällt – und ob ihn die Werbung für den anderen Teil erreicht.
Der Cashout bei MERKUR BETS ist nach Abgabe der Wette jederzeit nutzbar, in der App unter „Meine Wetten“ über den gelben Cashout-Button. Der Betrag wird allerdings erst ausgezahlt, wenn alle Spiele des Wettscheins beendet und abgerechnet sind. Das ist die klarste Beschreibung dessen, was viele Anbieter unter Cash Out verstehen: die Wette wird vorzeitig beendet, das Geld nicht sofort bewegt. Wer diese Funktion als schnellen Rückweg zum Guthaben versteht, versteht sie falsch.
Mit dem Erlaubnisdatum 06.11.2023 ist MERKUR BETS der jüngste Eintrag der Runde. Wer ein Haus sucht, das den deutschen Rahmen nicht umbauen musste, sondern hineingeboren wurde, bekommt hier die konsistenteste Ausgangslage – und die am wenigsten erprobte Marktvergangenheit.
bwin: Die Funktionensammlung
Für Bwin führt die Whitelist die bwin (Deutschland) Limited als Betreiberin, mit Sportwett-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. Die „bwin – Sportwetten App“ wird im App Store von der bwin.party entertainment Limited angeboten; die Entwicklerbeschreibung nennt Cashout, manuell und automatisch, Live-Streams und Live-Statistiken sowie Kombi-Boost und Quoten-Boost.
Zwei Funktionen sind hier nennenswert, und beide aus demselben Grund. Der automatische Cashout arbeitet nach einer Schwelle, die im Voraus festgelegt wird; wer ihn einmal scharf stellt, hat eine Entscheidung delegiert und merkt es möglicherweise erst hinterher. Der Kombi-Boost ist ein Zuschlag auf die Quote einer Mehrfachwette, und seine Wirkung steht in einem direkten Verhältnis zum Risiko der Kombination: Je mehr Auswahlen, desto größer die Zahl der Wege, auf denen nichts daraus wird. Ein Bonus auf ein Produkt mit vielen Ausschlägen ist kein Geschenk, sondern eine Verkaufsförderung für dieses Produkt. Das ist kein Vorwurf an bwin, es ist die Mechanik solcher Zusätze bei jedem Anbieter.
Die Live-Streams und Live-Statistiken bedienen den zweiten Schwerpunkt. Beide nutzen der Oberfläche, keiner verändert die zugelassenen Live-Märkte nach § 21 Abs. 4 – wer auf den nächsten Korb setzen will, findet ihn auch im Stream nicht.
Mit einer Erlaubnis von 2020 und einer App, die sich über Funktionsvielfalt definiert, ist bwin kein Kandidat für jemanden, der eine schlanke Oberfläche sucht. Wer dagegen gern viele Werkzeuge an einer Stelle hat und den Wettschein als Steuerpult begreift, wird fündig.
Sportwetten.de: Die Liste im Wettschein
Für Sportwetten.de ist in der Whitelist die NetX Betting Limited als Betreiberin geführt, mit Sportwett-Erlaubnis seit dem 19.11.2020 und Folgeerlaubnis vom 16.12.2022. Die Sportwetten-App von Sportwetten.de enthält eine Cash-Out-Liste mit Teil-Cash-Out-Funktion, einen Live Match Tracker, PayPal-Einzahlungen und eine Anmeldung per Face ID; als Anbieter ist die NetX Betting Limited genannt.
Die Cash-Out-Liste ist das ungewöhnlichste Element in dieser Runde, und es ist ein Element für eine bestimmte Mentalität. Wer mehrere Wettscheine gleichzeitig laufen hat, will sie mit einem Blick überblicken; eine Liste mit Teil-Cash-Out macht daraus ein Instrument zur Bewirtschaftung mehrerer Wetten. Der Preis dieser Bequemlichkeit ist die zweite Marge: Jede vorzeitige Beendigung ist eine Transaktion, die der Anbieter bepreist.
Interessant ist auch die Kombination aus Face-ID-Anmeldung und PayPal. Beides verweist auf ein Publikum, das Bequemlichkeit höher gewichtet als maximale Konfigurierbarkeit. Bei den Zahlungen greift ohnehin die Regel, die für alle Häuser dieser Liste gilt: eingezahlt wird nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut, § 6b Abs. 4 – anonyme Zahlungsmittel sind nicht zugelassen. Eine PayPal-Einzahlung kann diesen Nachweis erfüllen, sie ersetzt ihn nicht.
Die Erlaubnis datiert vom 19.11.2020. Wer aus dem Namen der Domain einen Anbieter der ersten Stunde macht, liegt hier richtig; in der Sache bleibt es eine Betreibergesellschaft mit Sitz außerhalb Deutschlands, die unter deutschem Erlaubnisrahmen arbeitet.
LeoVegas: Der Neuling mit Sportlizenz
Für LeoVegas nennt die Whitelist die LVSports Limited als Betreiberin, mit Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Der Abstand zwischen den beiden Daten ist die eigentliche Information: Das Haus hat in Deutschland zuerst im Casino-Bereich Fuß gefasst und die Sportwetten gut anderthalb Jahre später nachgezogen.
Wer eine Sportwetten-App bei einem Anbieter sucht, dessen Sportwettenangebot noch nicht viele Jahre auf dem deutschen Markt ist, sollte mit einer bestimmten Erwartung an die Oberfläche herangehen. Ein nachgezogenes Produkt in einer bestehenden App lebt von der Integration: Ist die Sportseite so gebaut wie das übrige Produkt, oder hängt sie als eigener Bereich daneben? Für die Frage, wie viele Berührungen bis zur fertigen Wette nötig sind, macht das einen messbaren Unterschied.
Immerhin: Mit einem Erlaubnisdatum von 2024 hat LeoVegas das Einzahlungslimit von 1.000 €, die OASIS-Abfrage und das Verbot von Parallelspielen nie in einer anderen Fassung erlebt. Für Nutzer, die sich wünschen, dass ein Haus die Regeln als Normalzustand und nicht als Nachrüstung begreift, ist das der stärkste Punkt dieses Eintrags – und zugleich die Begrenzung, denn ein Sportbuch, das jünger ist als die Konkurrenz, hat weniger Marktvergangenheit.
Wer wissen will, ob die Android-Nutzung über Google Play oder über den mobilen Browser läuft, prüft das vor der Kontoeröffnung. Die Whitelist deckt beide Wege ab, weil sie die Domain erfasst und nicht die Vertriebsform.
888sport: Die Gruppenstruktur im Hintergrund
Für 888sport führt die Whitelist die 888 Germany Limited als Betreiberin, mit Sportwett-Erlaubnis seit dem 30.06.2021 und Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Hinter der Marke steht die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, die Holdinggesellschaft der 888-Gruppe, zu der 888sport gehört; die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert.
Eine börsennotierte Muttergesellschaft ist kein Spielerschutz. Sie ist eine Information über die Größe und die Berichtspflichten des Hauses, und wer wissen will, wie die 888-Gruppe mit ihren Lizenzen und Risiken umgeht, findet dazu öffentlich zugängliche Unterlagen, die es bei einer Briefkastengesellschaft nicht gibt. Für einen Anbietervergleich ist das ein Faktor auf der Ebene der Unternehmensstabilität, nicht der Quote.
Diese Unternehmensebene hat in der Praxis einen kleinen Nachteil: Die Vertragspartnerin eines Wetters ist die in der Whitelist geführte 888 Germany Limited, während in der öffentlichen Wahrnehmung die Marke 888sport steht. Wer im Streitfall eine Anschrift oder eine Registernummer braucht, nimmt die Whitelist zur Hand und nicht die Startseite der Marke.
Die Erlaubnis läuft seit dem 30.06.2021. Eine Android-Anwendung, die sich über die Gruppe positioniert, hat den Vorteil einer eingespielten technischen Infrastruktur – und wer den Anbieter vor allem wegen der Vertragspartnerin auswählt, wird mit einer klaren Erlaubnislage belohnt.
bpremium: Die Marke mit der Akte
Für bpremium ist in der Whitelist die Ladbrokes (Deutschland) Limited als Betreiberin geführt, mit Sportwett-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Die Nutzungsbedingungen nennen zusätzlich die Anschrift Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, und die Registernummer C92799, in der Fassung vom 3. April 2023.
Das ist die vollständigste Unternehmensangabe in dieser Runde. Eine Sitzadresse, eine Registernummer und ein Datum der Vertragsfassung sind genau die drei Dinge, die man braucht, wenn eine Reklamation schriftlich werden soll. Wer bei einem Anbieter ohnehin selten reklamiert, mag das für Papier halten; wer einmal eine Woche auf eine Auszahlung gewartet hat, weiß, dass es das nicht ist.
Der zweite Umstand ist die Markenhistorie. bpremium wird unter einer Betreiberin geführt, deren Name auf eine internationale Buchmachergeschichte verweist. Für die Sportwetten in Deutschland zählt davon nichts außer der Erlaubnis auf dieser Domain – eine Marke ohne Erlaubnis auf der abgefragten Domain verleiht keine Rechte, so bekannt sie anderswo sein mag.
Die Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, und in einer Liste, in der Sitz und Registernummer der Betreiberin bei den meisten Marken im Hintergrund bleiben, ist bpremium der Anbieter, dessen Vertragsgrundlage man ohne Rückfrage nachlesen kann.
NEO.bet: Live-Quoten und Teil-Cashout
Für NEO.bet führt die Whitelist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin, mit Sportwett-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Die NEO.bet-App beschreibt sich im App Store als lizenzierter Sportwettenanbieter mit deutscher Lizenz; als Anbieter ist die Greenvest Betting Limited genannt. Zu den Funktionen zählen laut Entwickler Live-Quoten und Live-Wetten sowie Cashout und Teil-Cashout.
Bemerkenswert ist, dass eine junge Marke in der App-Beschreibung ausgerechnet die amtliche Erlaubnis als Verkaufsargument führt. Das ist ein Vorzeichen dafür, in welche Richtung der deutsche Markt argumentiert: Die Whitelist ist vom Prüfstein zur Sprache geworden. Umso mehr lohnt die Gegenprobe im Original – der Name in der Beschreibung und der Name in der Liste müssen zusammenpassen, und hier passen sie.
Teil-Cashout in einer App mit Live-Quoten-Schwerpunkt adressiert eine Situation, die jedem Live-Wetter bekannt ist: eine Kombination, bei der drei Auswahlen laufen und die vierte noch nicht begonnen hat. Teil-Cashout erlaubt, mit einem Teil des Wettscheins auszusteigen, statt alles oder nichts zu spielen. Das reduziert Rückfluss und Risiko gemeinsam und arbeitet mit derselben Marge wie jede vorzeitige Beendigung.
Die Erlaubnis besteht seit dem 09.10.2020, die Marke ist deutlich jünger. Wer eine App mit sauberer Live-Bedienung sucht und die Herkunft des Anbieters über die Whitelist prüft, findet hier einen Eintrag, der nicht mit Geschichte wirbt, sondern mit einem Faktenverweis.
Was die deutsche Erlaubnis für Zahlungen und Steuern bedeutet
Ein Konto bei einem lizenzierten Anbieter bringt Regeln mit, die kein Nutzer aussuchen kann. Die wichtigste steht in § 6b Abs. 4: Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich, anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Das ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten deutschen Sportwettenangebot heraushält – und es ist der Grund, warum eine Frage nach Bitcoin-Einzahlungen bei einem Haus dieser Liste ins Leere läuft. Nicht aus Misstrauen gegen den technischen Vorgang, sondern weil die abgebende Stelle identifizierbar sein muss. Fremde Konten fallen aus demselben Grund weg: Eine Einzahlung vom Konto eines Verwandten ist keine unkomplizierte Lösung, sie ist der Punkt, an dem die Auszahlung später hängt.
Dazu kommen zwei Zusagen, die in den Bedingungen der Anbieter stehen sollten, weil § 6b Abs. 6 und 7 sie vorsehen: Spielerguthaben liegen auf einem treuhänderisch geführten, insolvenzgeschützten Konto, und bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Arbeitstagen ohne Gebühren ausgezahlt. Für einen Nutzer, der im Lauf des Jahres mehrere Apps ausprobiert, ist der zweite Punkt der wichtigere – er entscheidet, wie teuer ein Anbieterwechsel wird.
Bei der Steuer lohnt die Trennung zweier Perspektiven. Die Sportwettensteuer liegt nach §§ 16–25 RennwLottG bei 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ nach §§ 17, 18, was einem Satz von rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht (5,3 geteilt durch 105,3). Schuldner ist nach § 19 der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Ob und wie er die Steuer weitergibt, ist seine Entscheidung, und deshalb lässt sich darüber nur mit den Bedingungen des jeweiligen Anbieters sprechen. Bei einem Buchmacher mit 5,3 %-Werbung heißt das: Der Satz ist ein Satz auf eine Bemessungsgrundlage, die nicht der Einsatz ist. Wird die Steuer in die Quote eingerechnet, ist der ausgewiesene Preis bereits die Rechnung des Hauses; wird sie nicht eingerechnet, zahlt der Nutzer sie beim Einsatz – in beiden Fällen ist der Weg zur Auszahlungssumme kürzer als der Weg über eine Prozentangabe auf einer Startseite. Dass eine Steuer gezahlt wurde, ist außerdem kein Nachweis für eine Erlaubnis; sie gilt auch für unerlaubte Anbieter.
Und was bleibt beim Wettschein? Für die Quoten einer Buchmacherin gibt es keinen gesetzlichen Rahmen. Ein Anbieter kann seine Spanne frei setzen, und die einzige Bremse ist der Wettbewerb. Der Quotenschlüssel eines Marktes folgt der Rechnung 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes; die Spanne ist 100 % abzüglich dieses Werts. Wer sich diese Rechnung einmal an einem Bundesliga-Spiel mit drei Ausgängen und den Quoten mehrerer Anbieter ansieht, wird danach keine „Top-Quote“-Werbung mehr ungeprüft übernehmen. Das ist die nützlichste Übung, die ein Nutzer mit der Tabelle am Anfang dieser Seite machen kann: nicht die Reihenfolge lesen, sondern dieselbe Partie bei drei Häusern eingeben und die drei Zahlen nebeneinanderlegen.
Sperre, Selbstkontrolle und was danach kommt
Eine Sperre ist ein Vorgang mit Folgen, und die Folgen sind der Teil, den man vorher verstehen sollte. OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a, das bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Wer eine Sperre aufheben will, stellt fest, dass die kurze Variante nur über eine Frist zu bekommen ist, die er beim Auslösen hätte angeben müssen.
Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 ist das schärfste Werkzeug und das unspektakulärste: Er löst eine sofortige Sperre für 24 Stunden aus. Nach dem Benutzen sind 24 Stunden lang keine Wetten möglich. Wer im Zorn oder in einer Verlustserie nach diesem Knopf greift, sollte wissen, dass das Guthaben in dieser Zeit nicht verschwindet.
Parallelspiele sind nach § 6h über die Aktivitätsdatei untersagt. Praktisch heißt das: Ein zweites Konto bei einem anderen Veranstalter in derselben Zeit löst nicht nur ein internes Problem aus, es gerät in eine Datei, deren Zweck genau das verhindern soll. Wer glaubt, mit einer zweiten Anmeldung an einem Limit vorbeizukommen, ist in diesem Punkt falsch informiert – die Limitdatei LUGAS zählt anbieterübergreifend.
Bleibt die Kehrseite: Wenn ein Haus im Ausland wirbt und keine deutsche Erlaubnis hat, dann greifen weder OASIS noch LUGAS, es gibt keine Limits nach § 6c und keine Ombudsstelle. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat das im Herbst 2026 noch einmal deutlich gemacht: Sie warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“. Das ist keine abstrakte Warnung, sie adressiert konkrete Namen, und die Nennung eines Namens durch die Behörde ist der nützlichste Hinweis, den ein Spieler bekommen kann, weil sie nicht seine Rechercheleistung verlangt.
Dazu kommt der längere Bogen, der über den Strafrahmen hinausgeht. Werden Wetten ohne Erlaubnis veranstaltet, ist das unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV; eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz hat in Deutschland keine Relevanz. § 284 StGB stellt das Veranstalten mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und die Werbung mit bis zu einem Jahr unter Strafe, § 285 StGB die Teilnahme mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Wie es den einzelnen Spielenden trifft, ist einer Abgrenzung zwischen Teilnahme und Erwerb gleichzusetzen und deshalb nicht als grünes Licht und nicht als Drohkulisse zu lesen. Zivilrechtlich haben Gerichte in mehreren Verfahren Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt; der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht (Az. I ZR 90/23), nachdem ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurückverlangt. Im Verfahren zum Fall Tipico hielt EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) eine Rückzahlungspflicht unlizenzierter Anbieter grundsätzlich für möglich, mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist eine Rechtsentwicklung und keine Zusage: Wer heute bei einem Anbieter ohne Erlaubnis verliert, hat keinen Anspruch darauf, das Geld zurückzubekommen.
Auf der anderen Seite derselben Rechnung steht, was eine Whitelist-Erlaubnis nicht liefert. Es gibt keine gesetzliche Regel, die einen Sportwetten-Bonus festsetzt oder begrenzt: Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer ein Willkommensangebot prüft, liest also kein Gesetz, sondern einen Vertrag – und in einem Vertrag steht auch, wann etwas verfällt.
FAQ
Wo kann man Android-Sportwettenapps bekommen, und wie prüft man die Herkunft einer Installationsdatei?
Nach Angaben der Anbieter laufen diese Apps je nach Haus über Google Play oder den mobilen Browser. Wer eine Installationsdatei außerhalb eines offiziellen Marktplatzes bezieht, prüft zuerst die Quelle: eine Datei ohne nachvollziehbaren Herausgeber öffnet Fremden den Weg auf ein Gerät mit Bank- und Wettzugriff. Die Domain des Anbieters in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zeigt, wer veranstalten darf.
Reicht die Verfügbarkeit im Play Store als Nachweis für eine deutsche Erlaubnis?
Nein. Ein Store-Eintrag zeigt, dass Software ausgeliefert wird, und sagt nichts über eine behördliche Erlaubnis. Der einzige Test ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder nach § 9 Abs. 8 GlüStV, im Stand vom 2. Oktober 2026 mit 30 Einträgen. Eine .de-Domain allein beweist ebenfalls nichts, weil sie an keine Erlaubnis gebunden ist.
Gelten in der App dieselben Live-Wetten-Regeln wie im Browser?
Ja. Während eines laufenden Ereignisses sind nach § 21 Abs. 4 nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil einer Sportart möglich, in der solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Korb im Basketball nicht. Ein Livestream ändert daran nichts, weil er keine zusätzlichen Wettarten erzeugt.
Wie wirken sich das Einzahlungslimit von 1.000 € monatlich und die Sperrdatei OASIS auf die App-Nutzung aus?
Das Limit nach § 6c Abs. 1 gilt pro Kalendermonat über alle Anbieter und wird über die LUGAS Limitdatei durchgesetzt; ein zweites Konto in einer anderen App umgeht es nicht. OASIS nach §§ 8, 8a wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn eine Frist genannt wird, sonst mindestens ein Jahr.
Warum nehmen lizenzierte Anbieter keine Zahlungen von fremden Konten oder in Kryptocurrency an?
Nach § 6b Abs. 4 sind nur Einzahlungen von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Krypto und anonyme Prepaid-Karten scheitern daran. Eine Einzahlung vom Konto eines Angehörigen lässt sich technisch ausführen, aber die Auszahlung hängt dann an einem nicht nachweisbaren Zahlungsweg.
Wie unterscheidet sich der Umgang mit der Sportwettensteuer von 5,3 % zwischen den Apps?
Die Steuer liegt nach §§ 16–25 RennwLottG bei 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ nach §§ 17, 18, rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Nach § 19 schuldet sie der Veranstalter, nicht der Wettende. Ob und wie er sie weitergibt, ist seine Entscheidung und steht in seinen Bedingungen – eine Zahl in einer Startseitenwerbung ersetzt diesen Blick nicht.
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Inhalt erstellt vom Team «MotoGP Sportwetten»
